Trends im mobilen Marketing
23. Dezember 2020Tipps zum Webseiten-Relaunch
23. Dezember 2020Google ist nicht erst seit den diesjährigen Änderungen für seine „Mobilfreundlichkeit“ bekannt. Vor einiger Zeit führte Google die Mobile-Friendly-Angabe für Suchergebnisse übers Smartphone ein.
Die Angabe dient als Hinweis für mobil Suchende, ob eine Seite mit dem Smartphone gut zu nutzen ist. Diese Angabe wird künftig aus den Suchergebnissen gestrichen. Dafür geht Google gegen Webseiten vor, die für Smartphonenutzer unschöne Werbebanner verwenden.
Welche Hinweise abgestraft werden und welche weiterhin erlaubt sind, erfahren Sie hier:
Die Mobile-Friendly-Angabe fällt weg
Sucht man über sein Smartphone Informationen, zeigt Google an, welche Webseite Mobiloptimiert ist.
Die „Mobile Revolution“ geht in die nächste Phase. Auf dem Webmaster Central Blog schrieb Doantam Phan, Produktmanager bei Google, dass die Mobile-Friendly-Angabe aus den Seiten der Suchergebnisse verschwinden werden. Bereits 85 % der Webseiten erfüllen, laut Google, diese Voraussetzung, sodass die Angabe eher überflüssig wirkt. Nichtsdestotrotz bleibt die Mobiloptimierung der Webseite ein wichtiges Kriterium für die Positionierung Ihrer Seite in den Google Suchergebnissen.
Ab 2017 bestraft Google störende Pop-ups und übergroße Werbebanner
Im nächsten Jahr geht Google gleichzeitig gegen störende Werbung vor und stuft Webseiten mit sogenannten Interstitials im Ranking ab. Interstitials sind Werbebanner, die während des Besuchs der Webseite aufpoppen und den Bildschirm teilweise oder ganz bedecken, sodass ein Weiterlesen nicht möglich ist. Am 10.01.2017 soll die Umsetzung der neuen Regeln sein.
Insbesondere auf dem Handy sind solche Pop-Ups ärgerlich und führen zu einer schlechten Nutzerfahrung. Da Google die Nutzererfahrung sehr wichtig ist, werden sich negative Ergebnisse auf die Sichtbarkeit einer Seite in den mobilen Suchergebnissen auswirken.
Es finden sich drei störende Arten von Werbebanner bei Google auf der Abschussliste:
Pop-Ups, die sich während des Lesens öffnen und den Text überlagern.
Werbebbanner, die die gesamte Seite überdecken, und erst geschlossen werden müssen, um fortzufahren.
Große Banner, die erst weggescrollt werden müssen, um zum Inhalt darunter zu gelangen.
Aber nicht jede Art von Banner ist demnächst verboten. Google zeigt auch drei Beispiele für Anzeigen, die weiterhin erlaubt sein werden. Zumal sie teilweise auch eine rechtliche Relevanz haben:
Pop-Ups, die über die Datenschutzbedingungen informieren oder eine notwendige Altersverifizierung durchführen.
Login-Formulare auf Seiten, die ihre Inhalte nicht öffentlich bereitstellen, wie zum Beispiel bei Bezahlseiten.
Werbebanner, die eine vertretbare Bildschirmgröße haben und auch leicht zu schließen sind.
Fazit
Googles Änderungen bedeuten keine komplette Anpassung Ihrer Firmenseite, sondern nur, dass Sie bei der Weiterentwicklung Ihrer Firmenseite noch mehr den Fokus auf die Mobiloptimierung legen sollten.
Sofern Sie Banner auf Ihrer Webseite benutzen, um Kunden auf bestimmte Produkte aufmerksam zu machen, dann setzen Sie einfachen die erlaubten Formate um. Damit sind Sie auf der sicheren Seite und brauchen sich keine Sorgen über eine mögliche Herabstufung durch Google machen.